Die Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnung ist eine Pflicht, die sich aus dem Mietvertrag ergibt.

Durch neue und verschärfte Gesetze sowie Verordnungen sind Vermieter oft verunsichert und häufig unwissend stark belastet.
Mit meinem Wissen möchte ich Ihnen zur Seite stehen.

Gerne erstelle ich für Ihre Wohnungen oder Häuser die:

  • Betriebskostenabrechnung
  • Heizkostenabrechnung
  • Aufstellung der haushaltsnahen Dienstleistungen.